Er berät Sie vor allem in Angelegenheiten des Familienrechts, des Miet- und Pachtrechts und des Immobilienrechts. Daneben macht er für Sie Ansprüche aus Unfällen im Straßenverkehr, im häuslichen Bereich, bei der Arbeit oder im öffentlichen Verkehr geltend und berät Sie in Fragen des Allgemeinen Zivilrechts.
Rechtsanwalt Sklena ist Jahrgang 1962.
Sprachen: Deutsch (Muttersprache), Französisch, Englisch